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Auch, bzw. gerade für Schüler, Studenten, und Auszubildende macht Bausparen Sinn. Ab dem Jahr, in dem Sie 16 Jahre alt werden, haben Sie Anspruch auf die volle Wohnungsbauprämie. Dieser Anspruch besteht auch, wenn Sie noch keinen Beruf ausüben. Auszubildende bekommen außerdem häufig, schon in der Probezeit, Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber. Der Staat fördert diese zusätzlich noch mit 9% Arbeitnehmer-Sparzulage. So kommen in nur 7 Jahren stattliche Summen zusammen.
TIP: Details zur Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage finden Sie unter der Rubrik Förderungen
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