- Nein, diese beiden Förderungen sind keine Steuerpflichtigen Einnahmen.
- Wann werden Zahlungen wie z.B. Zinsbonus oder Sonderzins steuerlich fällig?
- Zahlungen, die an den Darlehensverzicht gekoppelt sind, werden dem Konto im Jahr des Verzichts gutgeschrieben. Sie gelten also im Jahr der Gutschrift als Zinseinnahmen.