Beste Bausparkasse

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- Ich beziehe Wohnungsbauprämie. Sind meine Zinserträge nach wie vor steuerbefreit?

- Nein, seit dem 1.1.2009 müssen auch diese Erträge mit einem Zinsfreistellungsauftrag freigestellt werden.

- Müssen staatliche Förderungen versteuert werden? (Arbeitnehmer-Sparzulage/ Wohnungsbauprämie)

- Nein, diese beiden Förderungen sind keine Steuerpflichtigen Einnahmen.

- Wann werden Zahlungen wie z.B. Zinsbonus oder Sonderzins steuerlich fällig?

- Zahlungen, die an den Darlehensverzicht gekoppelt sind, werden dem Konto im Jahr des Verzichts gutgeschrieben. Sie gelten also im Jahr der Gutschrift als Zinseinnahmen.