VL-Bausparen mit allen Zuschüssen: Gerade Auszubildende mit ihrem geringen zu versteuerndem Einkommen profitieren am meisten von der staatlichen Förderung. Wenn der Arbeitgeber auch noch einen Teil der Sparleistung übernimmt, kommt hier schnell ein hübsches Sümmchen zusammen. Wohnungsbauprämie Ausbildung: Ab dem Jahr, in dem Sie 16 Jahre alt werden, stehen Ihnen alle staatlichen Bausparförderungen zu.
Sie sollten sofort zum Ausbildungsbeginn Vermögenswirksame Leistungen abschließen. Selbst wenn der Arbeitgeberzuschuss zur VL erst nach der Probezeit gewährt wird. Die staatlichen Förderungen erhalten Sie ab Ausbildungsbeginn. Natürlich nur, wenn sofort vom Arbeitgeber VL-Leistungen abgeführt werden. Der Nettoabzug vom Lohn, so wie der Geldfluss durch den Arbeitgeber lösen den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage aus.
Die VL-Bescheinigung zu Vorlage beim Arbeitgeber wird von uns direkt mitgeliefert. Diese brauchen Sie nur noch unterschreiben, und in Ihrem Lohnbüro abgeben. Der Rest läuft dann automatisch durch Ihren Arbeitgeber.
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